Aufgrund erneut geänderter Vorgaben aus der Coronavirus-Testverordnung mit Wirkung zum 12. Februar 2022 wurde eine weitere Anpassung des Formulars OEGD vorgenommen. Das aktualisierte Formular OEGD (Stand 2.2022) kann ab sofort eingesetzt werden. Die frühere Fassung mit dem Stand 08.2021 darf übergangsweise eingesetzt werden, bis das neue Formular zur Verfügung steht.

 

Für die Praxis im Überblick

  • Personen, die eine Warnung „erhöhtes Risiko“ durch die Corona-Warn-App (CWA) erhalten, gelten nicht mehr als Kontaktperson im Sinne der TestV und haben seit dem 12. Februar nur einen Anspruch auf einen kostenfreien Bürgertest.
  • Mit Inkrafttreten der neuen TestV dürfen ab dem 12. Februar nach einem positiven PCR-Test keine Tests zur Abklärung der vorliegenden Virusvariante mehr im Labor angefordert werden.

OEGD 3 2022 (1)