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Corona-PCR ab dem 1. März nicht mehr mit OEGD-Schein anfordern

Die Coronavirus-Testverordnung (TestV) endet am 28.02.2023, der Bund übernimmt dann nicht mehr die Kosten für präventive SARS-CoV-2–Tests. Die Folgen für Ärzte, die eine Corona-PCR im Labor beauftragen möchten:

  • Mit dem OEGD-Schein können ab dem 01.03.2023 keine Corona-Untersuchungen mehr angefordert werden.
  • Das Muster 10C bleibt vorerst erhalten, sodass Ärzte bei klinischem Verdacht damit kurative Untersuchungen auf SARS-CoV-2 veranlassen können. Der Fallwert der Praxis bleibt dabei weiterhin unbeeinflusst.

Update zur Corona-Testverordnung

Die KBV hat nun auf Ihrer Homepage bekannt gegeben, dass das Muster 10C ebenfalls ab dem 01.03.2023 nicht mehr verwendet werden darf.

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Wir wissen, dass hinter jeder Probe ein Mensch steht. Unsere Mitarbeiter sind sich der großen Verantwortung, die sie für Ihre Patienten tragen, bewusst und arbeiten mit hohem persönlichen Einsatz. Die fachärztliche Expertise und Beratung sowie eine kompromisslose Qualität der Analytik gehören für uns zu den selbstverständlichen Grundlagen unserer täglichen Tätigkeit.

Diese Philosophie hat dazu beigetragen, dass wir uns zu einem der größten humanmedizinischen Labore Norddeutschlands entwickelt haben. Persönliche Ansprechpartner – ob Laborarzt, Außendienst, Befundauskunft oder Fahrdienst – vermitteln Ihnen individuelle Beratung und Serviceleistungen.

Als erfolgreiches Labor sind wir ein verantwortungsvoller regionaler Arbeitgeber. Uns sind die Motivation, das Engagement und das Know-how unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wichtig.

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