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Rechtliches

Ein Grundsatz des deutschen Gesundheitswesens ist, dass ärztliche Leistungserbringer ihrer Tätigkeit ohne unzulässige Einflussnahme durch Dritte nachgehen. Patienten müssen bei allen ärztlichen Entscheidungen auf die Unabhängigkeit ihres Arztes vertrauen können. Diese Unabhängigkeit soll nach allgemeiner Auffassung etwa dann gefährdet sein, wenn ein ärztlicher Leistungserbringer für eine bestimmte Verordnung oder Überweisung einen wirtschaftlichen Vorteil erhält. Solche Praktiken sollen das Vertrauen der Patienten in ihre Ärzte unterminieren, weil sie Zweifel daran wecken, dass die Behandlung auf ihr Wohl ausgerichtet ist.

Bereits seit langer Zeit hat daher die Wahrung der ärztlichen Unabhängigkeit berufsrechtlich einen hohen Stellenwert (vgl. §§ 30 ff. MBO-Ä). Auch sozialrechtlich ist dieser Grundsatz verankert (vgl. §128 SGB V). Verstöße können mit empfindlichen Sanktionen geahndet werden. Seit Juni 2016 gilt verschärfend das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen. Auf Grundlage der neu eingeführten §§ 299 a und b StGB werden entsprechende Verstöße nun sogar strafrechtlich als Offizialdelikt verfolgt.

Da sich unser Handeln seit jeher streng an rechtlichen aber selbstverständlich auch ärztlich-ethischen Leitmotiven und Vorschriften orientiert, können wir den mit uns kooperierenden Arztpraxen und Krankenhäusern auch in diesem Bereich rechtliche Sicherheit bieten. Diese leiten wir aus der engen Kooperation mit unabhängigen Juristen und renommierten Anwaltskanzleien für Medizinrecht ab, von denen wir fortlaufend beraten werden.

Um unserem Personal und unseren Entscheidungsträgern klare Handlungsrichtlinien zu bieten, haben wir – wie auch alle anderen Laboratorien des Sonic Healthcare Verbunds – interne Vorgaben und Weisungen implementiert, deren Kenntnis und Einhaltung für alle Mitarbeiter verpflichtend ist. Darüber hinaus ist unser Labor seit 2002 Mitglied des ÄQL (Ärztliches Qualitätslabor e.V., www.aeql.de) und verpflichtet sich damit zu Fairness gegenüber anderen Laboratorien und zur Unterbindung eines unzulässigen Wettbewerbs durch unlautere Werbepraktiken.