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Labor Froreich Mein Direktlabor Content 540X400 Laborrechnung

Wissenswertes zur Laborrechnung

Liebe Patientinnen und Patienten, wie jeder medizinische Leistungserbringer rechnen auch wir unsere erbrachten Laborleistungen mit dem jeweiligen Kostenträger ab. Entscheidend für die Abrechnungsart ist dabei Ihr Versicherungsstatus.

Gesetzlich Krankenversicherte

Alle Leistungen innerhalb der Regelversorgung gesetzlicher Krankenversicherung rechnen wir direkt mit der kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KV Hamburg) ab. Sie werden somit im Normalfall nicht in die Abrechnung der Laborleistungen einbezogen.

Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen haben Anspruch auf eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche medizinische Versorgung. Wenn Sie darüber hinaus Interesse an individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) haben, müssen Sie diese Leistungen privat bezahlen.

 

Privat Krankenversicherte

Falls Sie privatversichert sind, erfolgt die Abrechnung von Laborleistungen in Analogie zur Abrechnung von Wunschleistungen, wobei wir Leistungen unseres Facharztlabors direkt und nicht über die PVS Bayern mit Ihnen abrechnen. Die Rechnung reichen Sie dann zur Kostenerstattung bei ihrer privaten Krankenversicherung ein.

Selbstzahler

Entsprechende Laborleistungen rechnen der behandelnde Arzt und/oder wir auf Basis der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ - Kapitel M) ab.

Unterschieden werden hier Vorhalteleistungen in der eigenen, niedergelassenen Praxis des Arztes (GOÄ Kapitel M I), das Basislabor (GOÄ Kapitel M II) und das Speziallabor (GOÄ Kapitel M III & M IV). Die Eigenabrechnung von Laboruntersuchungen gemäß dem Kapitel M I ist nur möglich, wenn die Untersuchung direkt bei Ihnen bzw. in der eigenen Praxis innerhalb von 4 Stunden nach Probenentnahme/-übergabe erfolgt.

Laboratoriumsuntersuchungen gemäß dem Kapitel M II (Basislabor) können vom niedergelassenen Arzt, ähnlich wie oben beschrieben, über eine Laborgemeinschaft bezogen werden und dann als eigene Leistung abgerechnet werden.

Laboratoriumsuntersuchungen gemäß den Kapiteln M III und M IV werden z.B. an unser Labor überwiesen und dann durch unsere Laborärzte mit Ihnen direkt abgerechnet.

In bestimmten Fällen rechnen die behandelnden Ärzte und wir die Laborleistungen nicht selber mit Ihnen ab, sondern über die Privatärztliche Verrechnungsstelle PVS Bayern. In diesen Fällen schließt der Arzt einen Behandlungsvertrag mit Ihnen ab, in dem Sie sowohl Ihre Zustimmung zum Zustandekommen und Umfang des Behandlungsvertrags geben als auch über die datenschutzkonforme Übermittlung Ihrer Daten für Abrechnungszwecke an die PVS Bayern aufgeklärt werden.