Die Nicht-invasive Pränataldiagnostik zur Bestimmung des Rhesusfaktors bei RhD-negativen Schwangeren ist seit Ende 2020 Bestandteil der Mutterschafts-Richtlinien. Die Kosten werden bei Einlings-Schwangerschaften ab dem 1. Juli durch die GKV übernommen.
Da es sich um ein humangenetische Analyse handelt, ist bei einer Anforderung eine Einwilligungserklärung gemäß Gen DG zwingend notwendig.