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Hygiene in der Praxis – Service, Vorschriften & Infos

Hygienemaßnahmen sollen Patienten und Mitarbeiter bestmöglich vor Infektionen schützen. Grundlage des Hygienemanagements bildet der individuell erstellte Hygieneplan einer Arztpraxis. Dieser legt die betrieblichen Abläufe und Hygienemaßnahmen fest. Auf Verlangen der Behörde muss dieser Plan vorgelegt werden.

Jede Arztpraxis ist für die Organisation ihres Hygienemanagements selbst verantwortlich. Bei der Umsetzung spielt die Auswahl des zielgerichteten Desinfektionsmittels, die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen in den betrieblichen Abläufen und die räumliche Ausstattung eine wesentliche Rolle.

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Hygieneplan als Grundlage Ihres Hygienemanagements

Im Infektionsschutzgesetz (IfSG) wird auf die Notwendigkeit eines Hygieneplans und auf die betroffenen Einrichtungen hingewiesen. Nach § 23 Abs.3 IfSG hat die Praxisleitung sicherzustellen, dass alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung nosokomialer Infektionen ergriffen und die Verbreitung von Erregern vermieden wird. Nosokomiale Infektionen treten im Zuge eines Aufenthalts oder einer Behandlung in einem Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung auf. Diese Anforderung richtet sich daher insbesondere an Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Kliniken, Entbindungseinrichtungen und Arztpraxen, die invasive Eingriffe vornehmen. Es empfiehlt sich einen Blick in die jeweilige Landeshygieneverordnung zu werfen, da die Geltungsbereiche und Anforderungen nach Bundesland variieren. Ein Hygieneplan gliedert sich in unterschiedliche Bereiche, die auf die praxisspezifischen Gegebenheiten angepasst werden müssen. Das Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte, ein Zusammenschluss aus Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, stellt auf seiner Website einen Musterhygieneplan zur Verfügung und empfiehlt die folgenden hygienerelevanten Themenfelder zu dokumentieren:

  • Personalhygiene (Händehygiene, Personal- und Infektionsschutz) • Umgebungshygiene (Flächen, Fußboden, Abfallentsorgung, Textilien, Geräte)
  • Hygienemaßnahmen bei der Patientenbehandlung • Umgang mit Medikamenten und Impfstoffen
  • Aufbereitung von Medizinprodukten (Reinigung und Desinfektion, Verfahren)
  • Risikobewertung und Einstufung der Medizinprodukte
  • Meldung von Krankheiten
  • Baulich-funktionelle Gestaltung der Praxis • Erfassung nosokomialer Infektionen und Aufzeichnung des Antibiotikaverbrauchs nach §23 Abs. 5 IfSG (relevant für ambulant operierende Einrichtungen)
  • Anlagen (Reinigungs- und Desinfektionsplan, Formulare, Musterdokumente)

Die hygienebeauftragte Mitarbeiterin sollte den Hygieneplan einmal jährlich hinsichtlich der Gültigkeit überprüfen. Ergeben sich aus gesetzlichen Gründen oder aufgrund von veränderten Prozessen in der Einrichtung Änderungen, müssen diese im Hygieneplan aktualisiert werden.

Alle verwendeten Reinigungs- und Desinfektionsmittel müssen im Hygieneplan aufgelistet sein – jeweils mit Angaben zur Dosierung, der Einwirkzeit, dem Einsatzbereich und der zuständigen Person.

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Sicherheit gegenüber Behörden

Die rechtlichen Grundlagen für eine Praxisbegehung finden sich in §16 und 23 des Infektionsschutzgesetzes und in der Verordnung zur Hygiene und Infektionsprävention von medizinischen Einrichtungen (MedHygV). Eine gute Vorbereitung der benötigten Unterlagen vermeidet Stress und Kosten im Falle einer Begehung durch die zuständige Behörde.

Wir beraten Sie gerne kompetent rund um Ihr Hygienemanagement. Profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung der Hygieneberater und sichern Sie sich optimal für Kontrollen durch die lokale Aufsichtsbehörde ab.

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Fit für die Hygienebegehung

Durchdenken Sie gerade die Hygieneabläufe in Ihrer Praxis?

Dann prüfen Sie doch anhand folgender Fragestellungen, ob ein Handlungsbedarf in Ihrem Hygienemanagement vorliegt:

  1. Berücksichtigen Sie die Bestimmungen zum Infektionsschutz, dem Umgang mit Medizinprodukten und dem Arbeitsschutz in Ihren Abläufen?
  2. Verwenden Sie anerkannte und gelistete Desinfektionsmittel des Robert Koch-Instituts (RKI) und des Verbands für angewandte Hygiene (VAH)?
  3. Haben Sie Ihre betriebsinternen Abläufe und die eingesetzten Desinfektionsmittel in einem auf Ihre Praxis zugeschnittenen Hygieneplan dokumentiert?

Das Labor Dr. von Froreich unterstützt Sie gerne bei der Umsetzung Ihres Hygienemanagements und bereitet Sie professionell auf eine Praxisbegehung vor. Hierbei ermitteln die Hygieneberater zuerst den Status Quo Ihres aktuellen Hygienemanagements und erstellen anschließend einen individuellen Hygieneplan für Ihre Praxis.