Nach ersten Erfahrungen in der umfangreichen Routine-Diagnostik mit dem neuen Antikörpertest auf SARS-CoV-2 hat die Firma Euroimmun die Herstellerangaben aktualisiert und dabei die neusten Erkenntnisse mit einfließen lassen.
Die Bestimmung der IgG-Antikörper eignet sich zum Nachweis eines möglichen Erregerkontaktes und für die epidemiologische Datenerhebung vergangener Infektionen. Bei Untersuchungen von Blutproben 20 Tage nach möglicher Infektion betrug die Sensitivität 93,8%. Ein Beweis einer Infektion und somit eine Immunität kann jedoch weiterhin nicht zugrunde gelegt werden.
Die Bewertung der IgA-Antikörpertestung zeigte laut Hersteller in jüngster Vergangenheit eine deutlich niedrigere Spezifität als angenommen (88,2%). Diese Aussage bestätigt in hohem Maße unsere Erfahrungen der letzten Wochen.
Aufgrund dieser geringen Spezifität und den damit verbundenen falsch reaktiven Ergebnissen im IgA-Antikörpersuchtest, haben wir uns dazu entschlossen, die Bestimmung der IgA-Antikörper zunächst einzustellen.
Um der hohen Nachfrage gerecht zu werden und verlässlich kurze Befundlaufzeiten garantieren zu können, werden wir kurzfristig die serologische Diagnostik auf SARS-CoV-2-IgG-Antikörper durch die Tests zusätzlicher Anbieter (DiaSorin, Roche) erweitern.
IgG-Antikörper sind in den meisten Fällen 2 Wochen nach Symptombeginn nachweisbar. Da die Inkubationszeit bis zu 2 Wochen beträgt, sollte eine Antikörperbestimmung bei asymptomatischen Patienten erst in einem zeitlichen Abstand von 4 Wochen nach einem möglichen Infektionsereignis erfolgen.
Studiendaten zur Dauer der Immunität nach abgelaufener SARS-CoV-2-Infektion stehen verständlicherweise noch nicht zur Verfügung. Wenngleich aus Erfahrungen mit anderen Beta-Coronaviren (SARS1- und MERS) abgeleitet werden könnte, dass eine Re-Infektion mit dem pandemischen SARS-CoV-2 nicht wahrscheinlich ist, sollte auch beim Nachweis von IgG-AK nicht auf die üblichen Schutzmaßnahmen im Kontakt mit Verdachtsfällen und Infizierten verzichtet werden.
Wichtiger Hinweis:
Zur Diagnostik einer akuten Infektion ist die Antikörper-Bestimmung ungeeignet. Sie kann den Direktnachweis aus respiratorischem Material mittels PCR nicht ersetzen.
Probenmaterial:
Serum
Abrechnung:
Eine Kostenübernahme der IgG-Antikörperuntersuchung auf SARS-CoV-2 ist bei medizinischer Begründung sowohl für Versicherte der Gesetzlichen Krankenkassen (EBM: 32641) als auch der Privaten Krankenkassen (GOÄ: 4400) möglich. Bitte denken Sie bei Versicherten der Gesetzlichen Krankenkassen an die zusätzliche Angabe der Kennziffer 88240 in Ihren Unterlagen. Im Unterschied zur SARS-CoV-2-PCR ist die Antikörperbestimmung derzeit keine extrabudgetäre Leistung. Die Fallwertbelastung beträgt 11,10 €. Die Kosten für Untersuchungen im Rahmen einer individuellen Gesundheitsleistung belaufen sich auf 17,49 Euro.